Strom sparen – Geld sparen


23. Januar 2010

Photovoltaik- Vergütung für eingespeisten Strom

Category: Strommarkt – Stromsparer – 22:41

Das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien trat am 1 April 2000 in Kraft. Das Gesetz wurde entworfen um die Weiterentwicklung von Technologien, die die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen ermöglichen, zu fördern. Durch die Richtlinien des Erneuerbare Energie Gesetzes soll der Klima- und Umweltschutz an erster Stelle stehen. Durch eine Serie von diversen Maßnahmen versucht der Staat von fossilen Energiequellen, wie zum Beispiel Kohle, Erdöl und Kernkraft, unabhängig zu werden. Das Erneuerbare Energien Gesetz ist bislang ein voller Erfolg, so dass auch über 40 Staaten das deutsche Modell übernommen haben.
Auch die Photovoltaik spielt eine übergeordnete Rolle im EEG. Mit dem Begriff Photovoltaik bezeichnet man die Stromherstellung aus der Sonnenenergie. Die Solarzellen einer Photovoltaik Anlage fangen die elektromagnetische Strahlung der Sonne auf und wandeln diese in Elektrizität um. Diese umweltfreundliche Stromherstellung basiert im wesentlichen auf dem photoelektrischen Prinzip. Das heißt: Die Sonnenstrahlen treffen auf eine metallische Fläche. Die Metallkomponenten der Solarzelle fangen die Elektronen auf und man erhält Elektrizität.
Die Stromherstellung durch Photovoltaik Anlagen ist besonders umweltfreundlich, da keine CO2 Emissionen entstehen. Die Installation eines Photovoltaiksystems bringt natürlich auch einen finanziellen Aspekt mit sich. So verpflichtet das Erneuerbare Energien Gesetz die Betreiber einer solchen Anlage, die gewonnene Elektrizität in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Dieses Vorhaben wird mit einem festen Tarif bezahlt. Derzeit bekommt eine Privatperson, die Strom aus regenerativen Quellen erstellt, 0,46 Euro pro Kilowattstunde vom Stromanbieter. Dank des Erneuerbare Energien Gesetzes erhält man auch Förderungsgelder, die die Installation einer Solarstromanlage rentabler machen sollen.
Die Vergütung, die man für die eingespeiste Elektrizität erhält variiert. Das Gesetz schreibt verschiedene Kriterien vor, nach denen sich die Vergütungssumme richtet. So erhält man zum Beispiel für Photovoltaikanlagen , die 2010 auf Freiflächen errichtet werden 28,43 Cent/kWh. Für eine Anlage, die sich auf einem Gebäude befindet und 30kW leistet wird man mit 49,2 Cent/kWh vergütet. Für Anlagen die über 100 kWh leisten, erhält man 46,3 Cent für eine eingespeiste Kilowattstunde.
Das Gesetz schreibt vor, dass der Vergütungssatz für später errichtete Anlagen deutlich sinken soll. Jedes Jahr sinkt die Vergütung um ca. 5 Prozent. Demnach scheint eine Errichtung einer Photovoltaikanlage innerhalb der nächsten zwei Jahre als besonders profitabel.

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